Vermögens­gestaltung

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Wer über ein großes Vermögen verfügt, ist häufig gut beraten, es „nachträglich“ zu strukturieren: um effizient zu wirtschaften, es zu mehren und zu schützen oder auch um es gegen unerwünschte Einflussnahme zu sichern. Das gilt für reine Privatvermögen und noch vielmehr in Situationen, in denen Unternehmen oder Unternehmensanteile Teil der Vermögensmasse sind.

Als Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht und in der Vermögensgestaltung unterstütze ich Sie gerne dabei, ein individuelles Vermögensnachfolgekonzept inklusive der notwendigen Vertragswerke, Erklärungen und Dokumente zu erarbeiten.

Natürlich unterstütze ich Sie bei Bedarf auch bei der Vorbereitung eines Notartermins bzw. begleite Sie zu diesem Termin und unterstütze Sie – wenn notwendig – natürlich auch in der Kommunikation mit Behörden. Nicht zuletzt arbeite ich gerne mit Ihrem Steuerberater zusammen oder ziehe Steuerberater zurate, die mit der Gestaltung von Familienpools explizit Erfahrung haben.

Familienvermögen gestalten

Familienvermögen bauen sich oft über Jahre und Jahrzehnte auf, mit dem Ergebnis, dass sich gerade große Vermögen häufig aus sehr unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen – Immobilien, Aktienvermögen, Barvermögen, Unternehmensbeteiligungen und ggf. Kunstgegenstände etc. Das Vermögen arbeitet still vor sich hin und erzielt Rendite – aber ungesteuert, unter Umständen eher kleinteilig und aufwendig in der Verwaltung.

Insofern ist es häufig sinnvoll, einem solchen Familienvermögen Struktur zu geben – all das mit dem Ziel, das Vermögen effizient verwaltbar zu gestalten, Steuern zu sparen, Erträge zu verbessern, ggfs. Haftungsrisiken zu minimieren und Ertragsausschüttungen einfacher, transparenter und „gerechter“ zu gestalten.

Die Möglichkeiten dafür sind von der konkreten Zusammensetzung des Vermögens abhängig, u.a. ist die familiäre Situation (Kinder, Enkel, keine Enkel etc.) maßgeblich bei der Auswahl der optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem ist auch auf lange Sicht zu berücksichtigen, ob und inwieweit Nachfolgeregelungen beim Generationenwechsel bedacht werden sollen.

Dann kommen u.a. folgende Möglichkeiten bzw. Instrumente für die aktive Gestaltung eines Familienvermögens in Betracht:

  • Umstrukturierungen / Umwandlungen aktueller Vermögensbestandteile (Verkauf von Immobilien, Aktien, Unternehmensanteilen und Neukauf etc.)
  • Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungen zu Lebzeiten (ggf. mit Wohnrechten, Leibrenten etc.)
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, nachträglichen Eheverträgen (oder deren Auflösung) etc.

Neben diesen Gestaltungsmöglichkeiten, die keine besonderen organisatorischen Hürden mit sich bringen, kann es vor allem bei großen Vermögen auch möglich und ggf. sinnvoll sein, der Vermögensgestaltung einen formellen Rahmen zu geben. Denkbar ist dann z.B. die Gründung einer

  • Stiftung oder einer
  • Familiengesellschaft bzw. eines „Familienpools“ (s.u.).

Sie benötigen Rat und Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Vermögens? Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Weitere Infos zum Familienvermögen finden Sie unter diesem Link.

Familienpool bzw. Familien­gesellschaften

Ein Familienpool oder eine Familiengesellschaft ist in der Regel sinnvoll, wenn es darum geht, (sehr) große Vermögen optimiert zu gestalten und die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie zu sichern bzw. individuell zu gestalten.

Denn die klassischen Methoden der Vermögensübertragung – siehe zuvor – sind für kleinere, einfacher strukturierte Vermögen geeignet. Bei einer komplexen Zusammensetzung des Familienvermögens hingegen bietet die Gründung einer Familiengesellschaft die Möglichkeit, z.B. Steuerfreibeträge exakt zu nutzen, und bietet Schutz vor Zugriff auf das Familienvermögen von geschiedenen Schwiegerkindern bzw. anderen Gläubigern von Familienmitgliedern. Nicht zuletzt kann die Gründung eines Familienpools erhebliches Einsparpotenzial im Hinblick auf Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bieten.

Geht es um die Gründung eines Familienpools bzw. einer Familiengesellschaft, kommt – je nach konkreten Haftungsrisiken – sowohl die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) als auch einer Personengesellschaft in Betracht (GbR, KG, GmbH & Co. KG).

Die Gründung eines Familienpools geschieht, indem der/die Inhaber(in) des Vermögens Vermögenswerte in die eigens für den Familienpool gegründete Gesellschaft einbringt. Familienmitglieder erhalten in der Folge Gesellschaftsanteile im Wege einer Schenkung. Anders als z.B. bei Vermögensübertragungen außerhalb eines Familienpools hat der „Schenker“ hier allerdings die Möglichkeit, dauerhaft weiter Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem Vermögen passiert:

Mit entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann der Schenker je nach Einzelfall in gewissem Umfang z.B. weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben und gewisse Kontrollrechte ausüben. Auch ist es denkbar, im Gesellschaftsvertrag Regelungen aufzunehmen, die bei Heirat die Verpflichtung vorsehen, einen Ehevertrag abzuschließen, um den Zugriff von Schwiegerkindern im Falle einer Scheidung auszuschließen oder in zu definierendem Umfang die Rückforderung von Übertragungen vorzusehen.

Ergänzt werden die gesellschaftsvertraglichen Regelungen bei Bedarf von entsprechenden testamentarischen Verfügungen bzw. Eheverträgen und Vollmachten (Vorsorge).

Sie haben Fragen zum Thema Familienpool oder benötigen Unterstützung bei der Gründung einer Familiengesellschaft? Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100