Enterbung und Pflichtanteil

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Enterbung und Pflichtanteil – So können Sie Ihren Anspruch geltend machen

Wurden Sie enterbt und möchten nun Ihren Pflichtanteil geltend machen?

Haben Sie erfahren, dass Sie im Testament enterbt wurden? Diese Nachricht kann ein tiefer emotionaler Schlag sein, der viele Fragen aufwirft. Warum hat der Erblasser diese Entscheidung getroffen? Was bedeutet das für Ihre finanzielle Zukunft? Wer unterstützt Sie in dieser schwierigen Zeit?

Sie sind nicht allein. Viele Menschen in Ihrer Situation stehen vor denselben Herausforderungen und fühlen sich unsicher und verletzt. Sie fragen sich, wie sie ihre Rechte wahren und ihren gerechten Anteil am Erbe erhalten können. Hier komme ich ins Spiel.

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Das Problem: Der wahre Umfang des Erbes bleibt oft verborgen

In vielen Fällen wird der wahre Umfang des Erbes absichtlich verschleiert. Erben können Informationen zurückhalten oder sogar Vermögenswerte verbergen, um den Pflichtteil zu reduzieren. Diese Taktiken sind nicht nur unfair, sondern auch illegal. Doch wie sollen Sie Ihren Pflichtteil einfordern, wenn Ihnen wichtige Informationen fehlen?

Die Ermittlung des tatsächlichen Nachlasswerts ist oft ein komplexer und langwieriger Prozess, der rechtliches Fachwissen und Durchsetzungsvermögen erfordert. Ohne professionelle Unterstützung kann es nahezu unmöglich sein, die Wahrheit ans Licht zu bringen und Ihren rechtmäßigen Anteil zu erhalten.

Genau hierfür bin ich, als spezialisierter Anwalt für Enterbung sowie die Durchsetzung Ihres Pflichtanteils Ihr richtiger Partner.

Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Enterbung – was bedeutet das für Sie?

Eine Enterbung bedeutet, dass Sie im Testament nicht bedacht wurden. Das kann sehr belastend und emotional schmerzhaft sein. Dennoch haben Sie als naher Angehöriger Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Es ist wichtig, Ihre Rechte zu kennen und diese aktiv einzufordern. Als Ihr Anwalt stehe ich Ihnen zur Seite und kämpfe für Ihre Rechte.

Warum ist der Pflichtteil so wichtig?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil des Erbes, der den nächsten Angehörigen des Erblassers zusteht, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden. Dieser Pflichtanteil stellt sicher, dass nahe Verwandte wie Kinder und Ehepartner auch dann, auch wenn der Erblasser anders verfügt hat, finanziell abgesichert werden. Das Recht auf den Pflichtteil ist in § 2303 BGB verankert und schützt Enterbte vor willkürlichen Entscheidungen des Erblassers.

Vertrauen Sie auf meine Expertise

Mit meiner umfangreichen Erfahrung und der gezielten Unterstützung in solchen Fällen setze ich mich dafür ein, dass Sie Ihren rechtmäßigen Anteil erhalten. Sie sind nicht allein – ich begleite Sie auf jedem Schritt des Weges.

Kontaktieren Sie mich jetzt

Für eine erste Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche durchsetzen. Ihr Recht zählt. Lassen Sie uns sicherstellen, dass Sie es bekommen.

Ihr Vertrauen und Ihre gerechte Behandlung stehen bei mir an erster Stelle. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Sie den Anteil erhalten, der Ihnen zusteht, und Sie sich rechtlich und emotional unterstützt fühlen.

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Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Als Enterbter stehen Ihnen nach deutschem Erbrecht klare Ansprüche zu, die Ihnen auch durch eine Enterbung nicht genommen werden können. Diese Ansprüche sind Ihr Pflichtteil und ggf. Ihr Pflichtteilsergänzungsanspruch.

Pflichtteilsanspruch: Auch wenn Sie enterbt wurden, haben Sie Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Erben und muss aktiv geltend gemacht werden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch: Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die Ihren Pflichtteil mindern, können Sie auch hier einen Ausgleich verlangen. Diese Ansprüche gelten bis zu zehn Jahre rückwirkend.

Sie haben Fragen zum Thema Enterbung und/oder Plfichtanteil? Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Ihre Sorgen sind real

Sie sorgen sich vielleicht, dass:

  • Sie nicht wissen, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen;
  • Sie sich in einem juristischen Dschungel verlieren und nicht wissen, welche Rechte Ihnen zustehen;
  • Die Erben Ihnen Steine in den Weg legen und versuchen werden, Sie auszutricksen;
  • Die Kosten für eine rechtliche Auseinandersetzung zu hoch sind und Sie sich diese nicht leisten können;

Diese Sorgen sind real und berechtigt. Doch Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen.

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Ihre Lösung: Unsere umfangreiche Erfahrung und spezialisierte Unterstützung

Mit meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt spezialisiere ich mich darauf, Enterbten zu ihrem Recht zu verhelfen. Ich weiß, wie belastend diese Situation für Sie ist, und biete Ihnen umfassende Unterstützung:

Ermittlung des wahren Nachlassumfangs: Ich helfe Ihnen dabei, die erforderlichen Informationen zu sammeln und den tatsächlichen Wert des Erbes zu ermitteln. Dies umfasst die Analyse von Bankkonten, Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögenswerten.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Ob durch Verhandlungen oder gerichtliche Schritte – ich setze mich konsequent für Ihre Rechte ein. Mein Ziel ist es, eine faire Lösung für Sie zu erreichen, sei es durch einen Vergleich oder ein gerichtliches Urteil.

Umfassende rechtliche Beratung: Ich erkläre Ihnen verständlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir diese gemeinsam durchsetzen können. Sie erhalten eine klare und transparente Einschätzung Ihrer Situation und der zu erwartenden Schritte.

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Strategien zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

  1. Außergerichtliche Einigung: Oft kann durch gezielte Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die Ihnen schnell und kostengünstig zu Ihrem Recht verhilft.
  2. Stufenklage: Sollte eine Einigung nicht möglich sein, können ihre Ansprüche mit einer Klage geltend gemacht werden.
  3. Begleitend kann weiteres sinnvoll sein.

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Ihre Vorteile mit meiner Unterstützung

Als erfahrener Anwalt für internationales Erbrecht biete ich Ihnen kompetente Rechtsberatung an, um Ihre Ansprüche im Ausland durchzusetzen und Ihre dortigen Vermögenswerte effizient zu verwalten. Mein tiefgehendes Fachwissen und meine langjährige Erfahrung ermöglichen es mir, die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern sicher zu navigieren und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.

Dank meiner fließenden Sprachkenntnisse in Französisch und Spanisch bin ich in der Lage, effektiv mit ausländischen Behörden und Anwälten zu kommunizieren. Diese Sprachkompetenz ist entscheidend, um Ihre Interessen zu vertreten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Dokumente korrekt und zeitnah bearbeitet werden. Ich verstehe die Nuancen der jeweiligen Landessprachen und kann so kulturelle Unterschiede berücksichtigen, was die Verhandlungen und Abwicklungen erheblich erleichtert.

Mit meiner Unterstützung können Sie sicher sein, dass Ihre Erbschaftsangelegenheiten professionell und sorgfältig behandelt werden, so dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Mein Ziel ist es, Ihnen eine sorgenfreie und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Erbansprüche zu ermöglichen und dabei stets Ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen im Blick zu behalten.

Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Fragen und Antworten zum Thema Enterbung und Pflichtanteil Erbe

  1. Was ist der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, selbst wenn sie enterbt wurden.

  2. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

    Anspruch auf den Pflichtteil haben in der Regel die Kinder des Erblassers, der Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch die Eltern des Erblassers.

  3. Wie hoch ist der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte erhalten hätte, wenn kein Testament vorhanden wäre.

  4. Was kann ich tun, wenn die Erben den Nachlasswert verschleiern?

    Sie haben das Recht, Auskunft über den Nachlass zu verlangen.

  5. Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

    Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient dazu, Schenkungen des Erblassers auszugleichen, die Ihren Pflichtteil mindern. Dieser Anspruch gilt bis zu zehn Jahre rückwirkend.