Einführung in das Erbrecht
- Was ist Erbrecht und warum ist es wichtig?
- Definition und Bedeutung des Erbrechts
- Überblick über das deutsche Erbrecht
- Die Rolle eines Rechtsanwalts für Erbrecht
- Wie geht es weiter?
Was ist das Erbrecht und warum ist es wichtig?
Das Erbrecht regelt die Übertragung materieller Werte sowie anderer Dinge vom Verstorbenen auf andere Personen. Es geht also um den Übergang von Rechten, in manchem ähnlich wie wenn eine Firma verkauft wird, auch dort gehen zu einem fixen Datum alle Rechte (der Firma) auf einen anderen Rechtsträger über.
In freiheitlichen Demokratien dürfen Privatpersonen Privateigentum aufbauen, besitzen und nach ihrem Ableben an andere Personen (Gesellschaften, Stiftungen, Trust, Pool etc.) weitergeben. Das ist in Deutschland Inhalt der garantierten Grundfreiheiten (Privateigentum und -erbrecht) und unterscheidet eine freiheitliche Gesellschaftsordnung von kommunistischen Staaten oder Diktaturen, wo vieles oder alles an die Gemeinschaft bzw. den Staat fallen kann und das Erbrecht stark eingeschränkt sein kann. Natürlich ist auch in freiheitlichen Staaten Eigentum und Vererbung nicht schrankenlos, sondern mit formalen und inhaltlichen Anforderungen verbunden, etwa in Deutschland durch Pflichtteil und Erbschaftsteuer eingeschränkt.
Das bedeutet, dass derjenige/diejenige, die sich ein Vermögen aufgebaut haben, Firmen, Immobilien oder andere Werte (Gesellschaftsanteile, Markenrechte, Urheberrechte, Kontoguthaben, andere Werte), frei entscheiden kann, an wen und wie er diese weitergibt, wenn auch mit diversen gesetzlichen Einschränkungen, so doch grundsätzlich frei, wie es freiheitlichen Staatsordnungen eigen ist.
Es geht also darum, was mit all den Werten und Dingen geschehen soll, die ein Angehöriger oder andere Person im Ablebensfall hinterlassen hat. Dabei stellen sich sofort die zentralen Fra-gen: Wer erhält was? Bei mehreren Personen: wer bekommt wieviel? Welche formalen Regeln und welche inhaltlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Typischerweise wird man als Rechtsanwalt zu diesen Fragen befragt.
Definition und Bedeutung des Erbrechts
Das Erbrecht hat also die Funktion, das Privateigentum nicht untergehen zu lassen, sondern seinen Fortbestand zu sichern und die Rechtsnachfolge zu ermöglichen. Gewährleistet wird hiermit die freie Lebensentscheidung des Vermögensinhabers und der Fortbestand des privaten Eigentums.
Wirtschaftlich hat das Erbrecht Bedeutung, weil Grundstücke, Kontoguthaben und Anteile an kleinen und großen Firmen auf diese Weise (sofern nicht lebzeitig übertragen) den Eigentümer wechseln. Es geht also um oft hohe Werte und Summen, die sich über ein Leben lang, oder mehrere Generationen, aufgebaut haben, und nun den Eigentümer wechseln. Andererseits findet ein Wechsel auf diesem Wege natürlich erst bei der heutigen langen Lebenserwartung alle 80 bis 100 Jahre statt.
Während bei einem Unternehmenskauf Geschäftsleute miteinander handeln, sind im Erbrecht oft Privatleute ohne geschäftliche Gewandtheit tätig und oft juristische Laien. Testamente werden oft gar nicht errichtet, obwohl nötig, und wenn doch dann oft ohne fachkundigen anwaltlichen Rat einzuholen, obwohl die involvierten Werte hoch sind. Während beim Unternehmenskauf die Betei-ligten gesund und fit sind, sind diejenigen, die über ihr Erbe bestimmen, oft schon im vorgerückten Alter, krank oder unter Fremdeinfluss (so dass medizini-sche Fragen der Testierfähigkeit etc. eine Rolle spielen). Während beim Unter-nehmenskauf regelmäßig miteinander Fremde beteiligt sind, sind die im Erb-recht regelmäßig verwandt und/oder befreundet, spielen also persönliche Ge-schichten, Familiengeschichten, Zu- und Abneigungen, Zerwürfnisse als Emoti-onen eine große Rolle, welche die Klärung auf einer sachlichen Ebene deutlich erschweren und die beteiligten Personen oft sehr fordern bzw. überfordern. Es kommt zu typischen Konstellationen wie der Auseinandersetzung der zweiten Ehefrau mit den Kindern aus erster Ehe.
Überblick über das deutsche Erbrecht
Das deutsche Erbrecht speist sich aus verschiedenen Rechtsquellen. Anker ist das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900, das seitdem vielfach aktualisiert wurde. Es vereinte damals Vorstellungen des eher germanisch geprägten norddeutschen Erbrechts mit Regeln des eher römisch-rechtlich geprägten Süddeutschlands, wobei mal das eine mal das andere überwiegt oder auch gemischt und Kompromisse eingegangen wurden. Darüber hinaus gibt es Sonderregeln in anderen Gesetzen, die vom Laien oft übersehen werden und in der Praxis eine große Rolle spielen können, so können Versicherungen oder Gesellschaftsanteile, Kunstgegenstände oder Schenkungen auf den Todesfall sowie landwirtschaftliches Vermögen oder Boote/Yachten/Schiffe eine Sonderrolle spielen. Wie über-all spielen auch höherrangige Rechtsquellen eine Rolle wie das deutsche Grundgesetz mit seinen garantierten Grundrechten, die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Grundrechte-Charta, europäische Richtlinien, Verordnungen (EU-Erbrechts-Verordnung) sowie ggf. bilaterale und multilaterale Staatsverträge und Abkommen mit internationalen Organisationen oder anderen Staaten. Beispiele sind die Abkommen /Staatsverträge mit der früheren Sowjetuni-on, Persien und der Türkei mit Sonderregeln. Schließlich regelt das internationale Privatrecht, wann überhaupt deutsches Erbrecht auf einen grenzüberschreitenden Fall anwendbar ist und nicht stattdessen ausländisches Recht, manchmal auch in der Weise, dass teilweise das deutsche und teilweise das ausländische Recht anwendbar sind. Erbschaftssteuer kann von Fachanwälten für Erbrecht oft mit beraten werden aufgrund spezieller Ausbildung und Erfahrung, da in der Praxis von erheblicher Bedeutung und bei der Abwicklung oft mit berücksichtigt werden muss. Auch ausländische Erbschaftsteuer und Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten spielen daher auch oft eine Rolle.
Das Erbrecht des deutschen BGB regelt, dass mit dem Erbfall das gesamte Vermögen übergeht (Universalsukzession). Da automatisch mit dem Erbfall sofort vererbt wird und für den Rechteübergang grundsätzlich keine zusätzliche Erklärung oder Verfahren nötig ist (sog. Vonselbsterwerb), kann es auch dazu kommen, dass jemand fälschlich den Nachlass innehat und ihn später an den wahren Erben herausgeben muss (Erbschaftsanspruch).
Das BGB regelt, wer Rechtsnachfolger wird, dazu gibt es Regeln, wie Testamente/Erbverträge (letztwillige Verfügung) zu errichten sind. Das BGB be-stimmt, wer erbt, wenn kein Testament/Erbvertrag errichtet wurde oder nicht gefunden wird (gesetzliche Erbfolge). Dem Begünstigten wird das Recht eingeräumt, das Erbe abzulehnen (Ausschlagung, Anfechtung), beispielsweise weil es überschuldet ist. Daher gibt es auch Regeln zu einer Nachlassinsolvenz und zur Beschränkung der Haftung auf den Nachlass. Erben mehrere Personen gemeinsam, so muss geklärt werden, wie diese am Erbe beteiligt sind und wie sie entscheiden können, und schließlich das Erbe teilen können (Erbengemeinschaft) oder den Erbteil verkaufen oder den Nachlass (Erbschafts, -teilskauf). Soll das Erbe über ein Testament oder einen Erbvertrag geregelt werden, so wird das genauer geregelt. Es werden formelle Anforderungen aufgestellt. Es wird ge-sagt, was inhaltlich alles möglich ist, außer der Erbeinsetzung können Gelder und Sachen per Vermächtnis geregelt werden, per Auflage, Bedingung. Es kann mit einer starken Bindung (gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, Hinterlegung) oder einer geringen Bindung (Testament frei widerruflich) geregelt wer-den. Ist die Bindungswirkung „hoch“ gewählt, so wird gesetzlich geklärt, wie diese durchbrochen werden kann bzw. welche Folgen sich ergeben, wenn dagegen verstoßen wurde. Es kann Testamentsvollstreckung angeordnet und eine Person dafür bestimmt werden. Es können zeitlich nacheinander Vor- und Nacherben eingesetzt werden. Es können Ersatzerben bestimmt werden. Bei Enterbung steht bestimmten nächsten Angehörigen ein Pflichtteil zu, der in zahlreichen Facetten genauer aufgeschlüsselt wird. Erbunwürdigkeit und Erbverzicht können zum Verlust des Erbes führen.
Das Erbe kann durch einen Erbschein oder ein internationales Nachlasszeugnis nach außen dokumentiert werden.
Die nachfolgenden Ausführungen stellen das deutsche Erbrecht dar und natürlich nur in Ausschnitten und verkürzter Form, und ersetzt keine Beratung im Einzelfall, da jeder Fall verschieden ist und zunächst die spezifischen Umstände des Einzelfalles ermittelt und dann rechtlich geprüft werden müssen. Lässt sich die Anwendung ausländischen Erbrechts nicht ausschließen, so können die erforderlichen Formen und Inhalte völlig abweichen und kann damit auch das Ergebnis und das richtige Vorgehen ein völlig anderes sein. Hier besonders bedarf es einer Beratung im Einzelfall, um Überraschungen zu vermeiden.
Die gesetzliche Erbfolge
- Prinzipien der gesetzlichen Erbfolge
- Rangfolge der Erben
- Besonderheiten bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Pflichtteil und Pflichtteilsberechtigte
- Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Was passiert, wenn ich als gesetzlicher Erbe enterbt wurde?
Gibt es kein Testament oder Erbvertrag so richtet sich die Vererbung nach der gesetzlichen Erbfolge, es gibt das BGB vor, wer erbt und wieviel er erbt. So wird vermieden, dass das Nachlassvermögen „verloren geht“. Das BGB geht von Blutsverwandtschaft aus. Weiter gilt: Je näher verwandt, um so eher Erbe: Die Verwandten werden daher in unterschiedliche Ordnungen eingeteilt. Verwandte 1. Ordnung sind Ehegatte und Abkömmlinge des Erblassers. Verwandte 2. Ordnung sind die Eltern und deren Abkömmlinge. Verwandte 3. Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge. Die vorrangige Ordnung schließt die nachrangige aus. Innerhalb einer Ordnung rücken bei Vorversterben des eigentlich Berufenen dessen Abkömmlinge nach.
Erbt der Ehegatte, so spielt das Ehegüterrecht in das Erbrecht mit hinein, es muss insbesondere geklärt werden, ob es einen Ehevertrag gibt bzw. welchen Ehegüterstand, insbesondere auch bei Anwendbarkeit ausländischen Ehegüter-rechts. Bei deutscher Zugewinngemeinschaft kann der überlebende Ehegatte ei-nen Zugewinnausgleich (klein, groß) beanspruchen. So auch für eingetragene (gleichgeschlechtliche) Lebenspartner (die eingetragene Lebenspartnerschaft ist inzwischen ersetzt durch die Möglichkeit der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Ehegatten). Demgegenüber ist die Stellung von nicht verheirateten Lebensgefährten beim Erbe und der Erbschaftsteuer bisher sehr nachteilig und rechtlich schwierig.
Ein Kind oder Elternteil, der/das nicht in letztwilliger Verfügung (Testament, Erbvertrag) als Erbe eingesetzt wird, ist damit enterbt (ohne dass es dieses Wortes bedarf oder einer Begründung/Erklärung) und hat dann Anspruch auf ein Mindesterbe als sogenannter Pflichtteil von den eingesetzten Erben, in Höhe der Hälfte dessen, was nach gesetzlicher Erbfolge geerbt worden wäre. Dieses Mindesterbe weist zahlreiche rechtliche Besonderheiten auf, die teils günstig und teils ungünstig („Fallstricke“) sind.
Adoptierte und Stiefkinder nehmen oft eine Sonderrolle ein, genauso wie die Konstellation von zweiter Ehefrau und Kinder aus erster Ehe typische Fragen aufwirft, sowie patchwork-Familien.
Testament und Erbvertrag
- Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag
- Formvorschriften und Gültigkeit
- Widerruf und Änderung
- Besondere Testamentsformen (gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament)
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag zwischen dem, der etwas zu vererben hat, und dem, der etwas erben soll, wobei der Begünstigte sich zu einer Gegenleistung verpflichtet, z.B. zur Pflege. Beide werden durch den Erbvertrag gebunden und müssen das notariell beurkunden und können sich davon nicht einfach so lösen sondern nur durch spezielle Erklärung in spezifischer Form. Dagegen ist ein Testament frei widerruflich, kostengünstiger und weniger förmlich. Zwischen diesen beiden Formen steht das gemeinschaftliche Testament, das ebenfalls gewisse Bindungswirkung hat, jedoch ohne Notar errichtet werden kann.
Erbverzicht und Erbschaftsausschlagung
- Gründe und Folgen eines Erbverzichts
- Ablauf und Fristen bei der Erbschaftsausschlagung
- Rechtliche Konsequenzen und finanzielle Überlegungen
- Was sind die Vor- und Nachteile eines Erbverzichts?
- Wie geht man vor, wenn man eine Erbschaft ausschlagen möchte?
Ein Erbverzicht kann z.B. dann erfolgen, wer zu Lebzeiten eine Abfindung erlangt hat. Ähnlich klingend jedoch davon verschieden ist eine Erbausschlagung, in dem Fall schlägt der eigentlich vorgesehene Erbe die Erbschaft aus, das ist etwa bei einer Überschuldung des Nachlasses geboten. Die Frist für die Ausschlagung, durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht, beträgt 6 Wochen, dagegen 6 Monate, wenn der bedachte Erbe zur Zeit des Fristbeginns im Ausland war oder wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte. Etwas ähnliches wie ein Ausschlagungsrecht gibt es manchmal in anderen Gesetzen außerhalb des BGB, beispielsweise wenn das Geschäft des Einzelhandelskaufmanns vererbt wird.
Nachlassregelung und -verwaltung
- Bestandteile eines Nachlasses
- Aufgaben und Rechte des Testamentsvollstreckers
- Nachlassverwaltung und -auseinandersetzung
- Erbschaftssteuer und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Was gehört alles zu einem Nachlass?
- Wie wird eine Erbschaft unter mehreren Erben aufgeteilt?
Zum Nachlass gehören alle aktiven Werte und Rechte und passiven Verbindlichkeiten. Grundsätzlich gehen alle diese Rechte und Pflichten auf den Rechtsnachfolger (Erbe bzw. Erbengemeinschaft) über (Universalsukzession). Es gibt Ausnahmen, also Dinge, die im Erbfall nicht übergehen, sondern als höchstpersönliche nicht übertragbar sind oder sonst untergehen. Etwa kann ein Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass Gesellschaftsanteile nicht oder nur an bestimmte Personen oder unter bestimmten Bedingungen im Erbfall übergehen sollen. Ebenso führen im Ergebnis die Fälle der Ausschlagung und des Erbverzichts (s.o.) ausnahmsweise zu einem Nichtanfall der Erbschaft. Andererseits sind die Zugänge zu Internet, E-Mail, Benutzerkonten soziale Netzwerke grundsätzlich übertragbar und spezifisch regelbar (digitaler Nachlass).
Je vielfältiger ein Nachlass ist oder je anspruchsvoller in seiner weiteren Bearbeitung, umso eher kann an eine Testamentsvollstreckung gedacht werden, wobei der Auswahl eines geeigneten und fachkundigen Testamentsvollstreckers besondere Bedeutung zukommt. Der Testamentsvollstrecker wickelt die Erbschaft ab und erfüllt die Anordnungen des Testaments bestmöglich beispielsweise angeordnete Vermächtnisse. Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und bezahlt diese. Er teilt den Nachlass auf so wie im Testament vorgesehen und wird so ein Streit zwischen Miterben über die Teilung möglichst vermieden werden. Er kann bei Mietshäusern die entsprechenden Pflichten erfüllen und Rechte des Erblassers möglichst nahtlos geltend machen, und auch bei Firmen und Gesellschaften dafür sorgen, dass keine zu große Lücke entsteht, wie sie leicht entstehen kann, wenn Miterben einer Erbengemeinschaft sich nicht einig werden und/oder nicht über die entsprechende Fachkunde verfügen. Ein Testamentsvollstrecker erhält aus dem Nachlass eine Vergütung, die sich nach unterschiedlichen Methoden berechnen lässt. Am besten der Testierende äußert auch hierzu seine Vorstellungen bzw. einigt sich mit dem vorgesehenen Testamentsvollstrecker. Je fachkundiger ein Testamentsvollstrecker ist, um so schneller kann das Testament mit seinen Wünschen und Vorstellungen in die Realität umgesetzt werden und das Erbe den vorgesehenen Erben ausgehändigt werden, und alle Pflichten erfüllt werden.
Ist kein Testamentsvollstrecker eingesetzt und sind mehrere Erben vorgesehen, so müssen die Erben sich in der Erbengemeinschaft, die automatisch entsteht, für alle Themen der Teilung und Verwaltung des Nachlasses einig werden und all die vorgenannten Dinge wie Teilung und Verwaltung des Nachlasses, Zahlung der Erbschaftsteuer etc. selbst abarbeiten, wobei für viele Themen in der Erbengemeinschaft das Einstimmigkeitsprinzip gilt, so dass bereits ein Miterbe die weitere Abwicklung behindern kann, wenn er anderer Meinung ist. Es ist daher nicht selten der Fall, dass Immobilien in die Zwangsversteigerung gehen mit entsprechenden Kosten oder auch mit Wertverlusten. Werden die Miterben sich nicht einig, ist gewöhnlich eine Teilungsklage erforderlich wird mit dem entsprechenden Kosten- und Zeitaufwand, mit der beim Prozessgericht geklärt werden muss, welcher Miterbe konkret welchen Nachlassgegenstand bekommen soll.
Erbrechtliche Streitigkeiten
- Häufige Ursachen für erbrechtliche Streitigkeiten
- Mediation und außergerichtliche Einigung
- Der Weg durch das Erbschaftsprozessrecht
- Rolle und Aufgaben eines Rechtsanwalts in Streitfällen
- Wie kann ich einen Erbstreit vermeiden?
- Was sind meine Rechte, wenn ich mich im Erbstreit befinde?
Häufige Ursache für Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten bis hin zu langwierigen Gerichtsprozessen ist der Pflichtteil, der oft nicht bezahlt wird, entweder wegen Zahlungsunwillen oder weil die Details der Berechnung und sonstige Fragen rechtlich und tatsächlich anspruchsvoll und schwierig sind, Vermächtnisse, die nicht bezahlt werden, und Meinungsverschiedenheiten zwischen Miterben über die Verwaltung des Nachlasses (der Erbschaft) und deren Aufteilung. Miterben sind jeweils mit einem gedanklichen Anteil an jedem Gegenstand der Erbschaft beteiligt, so dass dieser gedankliche Anteil erst umgewandelt werden muss (durch gesonderte Zuteilung) in ein Volleigentum an einem bestimmten Gegenstand, wobei es natürlich anspruchsvoll ist, dass die Werte der jeweiligen Gegenstände, die jeder der Miterben erhält, in etwa gleich viel Wert hat.
Um langwierige und kostspielige Prozesse zu vermeiden, kann sich der Weg einer Mediation anbieten, bei der die finanziellen und auch emotionalen Aspekte der Meinungsverschiedenheiten moderieren lassen. Eine Chance, aber nicht immer von Erfolg gekrönt. Auch außerhalb der Mediation kann man sich natürlich, am besten zusammen mit einem Fachmann, darum bemühen, die Dinge durch eine einvernehmliche Regelung in „trockene Tücher“ zu bringen, statt vor Gericht zu prozessieren.
Sind alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ergebnislos geblieben und/oder laufen Fristen ab, mit denen Rechte erlöschen, so kann man durch Klage beim Prozessgericht die Meinungsverschiedenheit doch noch zu lösen versuchen, und kann im Prozess einen Vergleich noch schließen oder auf ein günstiges Urteil hinarbeiten. Für eine Klage fällt ein Vorschuss auf die Gerichtskosten an und Anwaltshonorare für die Erstellung der Klage und weiteren Schriftsätze und Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung, die in etwa 3 bis 6 Monate nach Klageeinreichung stattfindet. In der Verhandlung können auch Zeugen und/oder Sachverständige vernommen werden, wenn es auf bestimmte Themen besonders ankommt. Nach einem Urteil kann man Berufung einlegen, wenn man nicht oder nicht ganz obsiegt hat, bzw. eine Berufung der Gegenseite abwehren, wenn diese unterlegen ist und sie einlegt. Im Unterliegensfall hat man die Anwaltshonorare der Gegenseite in Höhe der gesetzlichen Gebührentabelle auszugleichen bzw. bekommt einen Anspruch im Obsiegensfalle auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten in der Höhe.
Der Streit, wer Erbe wird und in welcher Höhe, wird auch oft im Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht ausgetragen. Auch dieses Verfahren kann langwierig sein und erhebliche Kosten auslösen, auch die Einholung von Sachverständigengutachten erfordern.
Der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Erbrecht hat gewöhnlich das juristische Fachwissen und die Erfahrung, welche Formalien in einem Prozess einzuhalten sind und auf welche Fakten es ankommt und welche Beweise anzubieten sind ggf. auch welche Fakten erst noch zu ermitteln sind, und was für Kosten anfallen bzw. wie der Prozess möglichst schnell und kostengünstig ablaufen kann. Der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt hat gewöhnlich ein großes Interesse daran, dass der Prozess gewonnen oder wenigstens ein günstiger Vergleich geschlossen wird und dass die Sichtweise des Mandanten möglichst optimal gegenüber dem Gericht dargestellt und vertreten wird. Vor dem Prozessgericht besteht die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt/Fachanwalt vertreten zu lassen, damit juristische Laien sich nicht selbst bei ihrer Prozessführung schaden, weil sie auf andere Schwerpunkte und Themen setzen als aus objektiver, fachkundiger Sicht, von außen, ohne emotionale Involviertheit, geboten. Die Sicht eines unbeteiligten Dritten und Rechtsanwalts mit Kenntnis der typischen Fallkonstellationen führt gewöhnlich zu einer Versachlichung der oft emotional aufgeladenen Konstellationen, ein erster Schritt auf dem Weg zur Entzerrung der verflochtenen Interessen und Werte.
Internationales Erbrecht (herencia internacional, succes-sion internationale, international inheritance)
- Grundzüge des internationalen Erbrechts
- EU-Erbrechtsverordnung und ihre Auswirkungen
- Besonderheiten bei Vermögen im Ausland
- Wie wirkt sich ausländisches Vermögen auf die Erbschaft aus?
- Was muss ich beachten, wenn Erben oder Vermögen im Ausland sind?
Dass eine Vermögensübertragung im Erbfall oder als vorweggenommene Erbfolge die staatlichen Grenzen überschreitet, kommt heutzutage oft vor, sei es, dass einer der Beteiligten im Ausland lebt oder dass sich Teile des zu vererbenden Vermögens im Ausland befinden wie etwa Bankguthaben in einer Steueroase (Gibraltar, Monaco, Jersey, Luxemburg, Liechtenstein, Schweiz, Malta und ähnliches mehr) oder ein Ferienhaus /Feriendomizil an der Mittelmeerküste ( Costa del Sol, Tropical, Blanca, Brava ) oder Atlantikküste oder im attraktiven Hinterland (Provence etc.) samt Auto bzw. Yacht. Da jeder Staat sein eigenes Erbrecht mit eigenen Regeln hat, das von dem Erbrecht anderer Staaten oft gravierend abweicht, muss geklärt werden, das Erbrecht welchen Staates denn nun tatsächlich zur Anwendung kommt und beachtet werden muss. So kann ein Staat strenger sein als die anderen und anderes an Form und Inhalt fordern für die Vererbung oder den Pflichtteil und die Teilung des Nachlasses anders regeln. Auch den Vonselbsterwerb des deutschen Erbrechts gibt es nicht überall, sondern gibt es auch andere rechtliche Lösungen wie ein Verlassenschaftsverfahren (Österreich) genauso wie die Erbschaftsteuer niedriger sein kann als die deutsche oder ganz fehlen oder andere Personen zuständig sein können für die Abwicklung (z.B. in Deutschland der württembergische Amtsnotar). Erst recht schwierig wird es, wenn manche Staaten innerhalb ihres Staatsgebietes auch noch regionale Unterschiede aufweisen wie beispielsweise in Spanien der Fall (Katalonien, Galizien, Balearen) oder in den USA sowie in Deutschland für bestimmte Vermögen aus DDR-Zeiten. Manche Staaten halten, um die jeweiligen Erbrechte abzugrenzen, die Staatsangehörigkeit der vererbenden Person (Erblasser) für entscheidend, andere dessen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt („residencia“ „residence habituel“) oder „domicile“. Aus dem unterschiedlichen Ansatz resultierten Divergenzen, denn danach konnten zwei Staaten die Geltung ihres Erbrechts beanspruchen oder umgekehrt fühlte sich keiner für zuständig. Die EU-Erbrechtsverordnung versucht diese Divergenzen in Harmonie umzuwandeln und hält grundsätzlich nunmehr für alle EU-Bürger (teils auch darüber hinaus) den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers für entscheidend vorbehaltlich einer Rechtswahl und bestimmt vieles weitere für internationale Erbfälle, z.B. die Möglichkeit eines internationalen Nachlass-Zeugnisses (international certificate of inheritance, certificat succesoral européen, certificado europeo des succession), das, mit dem deutschen Erbschein nicht identisch, alle sechs Monate verlängert werden kann. Einige EU-Staaten haben die Verordnung bisher nicht übernommen. Selbst wenn deutsches Erbrecht Anwendung findet, kann dennoch für Vermögen im Ausland das Recht des Staates vor Ort sich in einzelnen Aspekten durchsetzen und das deutsche Recht verdrängen, und muss daher beachtet werden, beispielsweise um die Korrektur des Grundbuchs bzw. ähnlicher ausländischer Einrichtungen („registro de propiedad“, „bureau foncier“) vor Ort zu erreichen oder die Übertragung eines Bankkontos. Häufig sind Übersetzungen, zusätzliche Vollmachten und amtliche Bestätigungen notwendig sowie Erklärungen der Steuern vor Ort (z.B. in Spanien u.a. „declaraciones“ de „plusvalía“ „impuesto sobre la renta“ „impuesto succesiones“ „impuesto donaciones“), damit das Auslandsvermögen so wie gewollt vererbt werden kann und die entsprechenden Fristen gewahrt werden, um z.B. Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge zu vermeiden. Ähnliches gilt, wenn das wesentliche Vermögen oder Teile desselben aus unterschiedlichen Motiven (Versorgung von Angehörigen etc.) bereits zu Lebzeiten übertragen werden soll im Rahmen einer geplanten Übertragung (estate planning). Kenntnisse der Landessprache, der Rechtsregeln vor Ort, einschlägiger bi- oder multilateraler Verträge sowie des üblichen Ablaufs sind von Vorteil oder Voraussetzung für eine geglückte und zügige Abwicklung, natürlich auch mit höheren Kosten verbunden, da die Rechte und Steuern mehrerer Staaten beachtet werden müssen. Die Komplexität der Regeln über die Anwendung in- und ausländischen Rechts und des Ineinandergreifens der einzelnen Regeln wird erfahrungsgemäß oft unterschätzt und führt zu vermeidbaren Fehlern und Verzögerungen und Kosten, umgekehrt können sich im besten Fall neue Lösungsansätze in einem verfahrenen Fall ergeben, bei dem man nicht mehr weiterkommt, weil es sich zu einer Art „gordischen Knoten“ entwickelt hat. Während der makedonische König Alexander der Große den Knoten, den keiner auseinanderbekam, mit einem Schwert durchschlug (wie von einem erfolgreichen Feldherrn zu erwarten), ist für die Lösung internationaler Streitfälle dagegen erfahrungsgemäß Geduld, Sorgfalt und Umsicht nötig, um die Schnüre auseinander zu bekommen.
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Bedeutung und Abgrenzung zur Testamentsgestaltung
- Rechtliche Grundlagen und Wirksamkeit
- Empfehlungen zur Erstellung
- Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einem Testament?
- Wie stelle ich sicher, dass meine Patientenverfügung beachtet wird?
Während das Testament (bzw. Erbvertrag/gemeinschaftliche Testament) vornehmlich die Übertragung der wirtschaftlichen und finanziellen Dinge auf die Begünstigten (Erben) zum Inhalt hat für den Ablebensfall, stellen eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung die persönlichen Interessen zu Lebzeiten sicher.
Für den Fall der Pflegenotwendigkeit oder sonstiger Verhinderung z.B. klinische Behandlung kann man in einer Vorsorgevollmacht den bestimmen, der sich während der Zeit um die persönlichen und finanziellen Belange zu Lebzeiten kümmern soll. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor (oder Betreuungsverfügung), so wird auf Antrag durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt, den man also nicht persönlich ausgesucht hat, so dass, wenn man das wünscht, eine Vorsorgevollmacht sinnvoll sein kann.
Hat man dezidierte Wünsche, wie eine ärztliche Behandlung durchgeführt werden soll oder welche Behandlungen man nicht wünscht bzw. unter welchen Umständen nicht, so kann man hierfür eine Patientenverfügung erstellen.
Beide Dokumente bedürfen einer sorgfältigen Erarbeitung, danach welche Wünsche genau formuliert werden sollen und auch, wie eine ordnungsgemäße Umsetzung der Dokumente sichergestellt und eine Fehlverwendung verhindert werden kann, um beispielsweise zu vermeiden, dass ein Bevollmächtigter weiterreichend agiert als eigentlich vorgesehen. Es ist u.a. zu überlegen, wer Kenntnis von den Dokumenten hat und unter welchen Voraussetzungen sie verwendet werden können.
Tipps zur Erbschaftsplanung
- Wichtige Überlegungen und Schritte
- Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Der Nutzen professioneller Rechtsberatung
- Wie kann ich mein Vermögen am besten für die nächste Generation sichern?
- Welche Fehler sollte ich bei der Erbschaftsplanung vermeiden?
Die Weitergabe von Vermögen gleich ob als Unternehmenskauf oder auf privater Ebene kann für rechtliche Laien unerwartete Hürden und Fallstricke aufweisen, so dass es dann unter Umständen anders ausgeht als eigentlich gewollt. Um solche Abweichungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, nüchtern und langfristig zu planen und fachlichen Rat beizuziehen. Ohne fachlichen Rat können hohe Schäden auflaufen, welche nicht nur die geplante Übertragung zu Fall bringen, sondern unter Umständen Meinungsverschiedenheiten und langwierige Streitigkeiten bis hin zu Prozessen auslösen können, im schlimmsten Fall wird das zu übertragende Vermögen durch die Prozesse aufgezehrt und der Familienfrieden noch dazu geschädigt, statt etwas Gutes zu tun wie eigentlich gewollt ist das Gegenteil eingetreten. Eine gewisse Systematik und Reihenfolge im Vorgehen ist sinnvoll für die Erbschaftsplanung (estate planning). Zunächst geht es darum, wer bzw. wer alles soll bedacht werden. Dann ist zu überlegen, welche rechtlichen Wege für die Durchführung in Betracht kommen, sodann eine Abwägung der Vor- und Nachteile des jeweiligen Weges, damit man entscheiden kann, welcher am besten für diesen konkreten Fall passt, und welches „Modul“ aus dem gesetzgeberischen Angebot an Formen und Inhalten am besten passt. Ist z.B. die Gründung einer Gesellschaft sinnvoll. Es ist zu bedenken, dass ein Bedachter wegfallen kann wegen Wegzug, Zerwürfnis oder Unfall, und für den Fall andere Personen dann einrücken sollen, und welche. Es kann auch sein, dass bestimmte Motive gelten, über sie sollte Klarheit bestehen und sie sollten dokumentiert werden. Schließlich ist auch die Erbschaftsteuer und ggf. Schenkungsteuer zu beachten, nicht selten muss man dafür den rechtlichen Weg modifizieren. Damit vermeidet man häufige und kostspielige Fehler. Der Zeitpunkt ist zu klären, es kann unter Umständen sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten Teile zu übertragen („mit warmer Hand“, Übergabe gegen Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente), vorausgesetzt, die Interessen des Übergebers /der Übergeberin bleiben dabei zur vollsten Zufriedenheit gewahrt. Vorteil kann sein, dass der Übertrager noch fit ist und bei der Übertragung noch selbst Hilfestellung geben kann und/oder kontrollierend eingreifen, sollte sich etwas anders entwickeln als gewünscht. Wird die Erbschaftsteuer nicht eingerechnet mit all ihren Details, kann es für den/die Erben teuer werden, z.B. die Witwe kann sich mit einer hohen Forderung konfrontiert werden und mit dem Zwang, im äußersten Fall das geerbte Haus zu verkaufen. Sind die Begriffe im Testament nicht sauber verwendet, entstehen Missverständnisse, die Meinungsverschiedenheiten unter Verwandten oder gar langwierige Erbprozesse verursachen können, was die Familie, die Nerven der Angehörigen, deren Zeit und deren Geldbeutel strapaziert oder zerstört und das eigentlich unnötig. Erbprozesse durch alle Instanzen können viele Jahre dauern und viel Geld kosten. Die professionelle Rechtsberatung kann diese Gefahren minimieren und damit Streitigkeiten und Missverständnissen aus dem Weg gehen und die Steuerbelastung strukturiert einplanen. Vermieden werden, sollte eine spontane Hau-Ruck-Aktion, bei der übertriebene Spontaneität/Schnelligkeit, für den rechtlichen Laien unbemerkt, fatale Fehler nach sich ziehen kann.
Um das Vermögen für die nächste Generation zu sichern, sollte zunächst die derzeitige Struktur überprüft werden, ob diese ausreichend sicher ist und ggf. eine Umstrukturierung angedacht werden, die eine ausreichende Rechtssicherung gewährleistet und im weiteren dann auch Übertragung möglichst erleichtert und letztlich auch sonst sinnvoll ist, etwa im Hinblick auf die dadurch ausgelösten Steuern.
Effektive Erbschaftsgestaltung
- Die Bedeutung einer vorausschauenden Erbschaftsplanung
- Der Wert professioneller Unterstützung im Erbrecht
- Wie oft sollte ich meine Erbschaftsplanung überprüfen lassen?
Eine vorausschauende Erbschaftsplanung hat Bedeutung, weil sie eine Planung ist, die nicht spontan erfolgt, sondern in strukturierten Schritten, und dann gegebenenfalls auch vergleichsweise problemlos angepasst werden kann, wenn sich künftig etwas ändert. Gerade wenn größere Werte (Immobilien, Gesellschaften) vererbt werden sollen, kann das wichtig werden. Etwa auch wenn sich gesetzliche Vorgaben ändern wie etwa steuerliche Anforderungen. Ebenso wenn ein Wechsel des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts von einem der Beteiligten gewollt oder geplant ist, was zu einer Änderung des anwendbaren Erbrechts und/oder Steuerrechts führen kann.
Eine professionelle Unterstützung kann im Erbrecht dazu führen, dass die gewollten Ziele erreicht werden und die steuerliche Belastung nicht zu hoch wird. Des Weiteren hat sie einen beruhigenden Effekt, weil derjenige, der etwas zu vererben hat, nicht dauernd im Zweifel sein muss, ob sein selbst verfasstes Testament richtig und rechtsgültig ist oder nicht, oder ob er es anders hätte erstellen sollen.
Alle paar Jahre sollte die Erbschaftsplanung überprüft werden, wobei die Länge des Zeitraums sich insbesondere danach richtet, wie hoch die zu übertragenden Werten sind und wie hoch die Anzahl möglicher Einflüsse ist, z.B. wegen der Zahl der möglichen Bedachten und sonstiger Umstände wie Wohnsitzwechsel.
Bestimmt der Übergeber/Vermögensinhaber selbst den Zeitpunkt, zu dem er fit ist und sich mit dem Thema befassen möchte, kann er die Weitergabe des Vermögens/ von Vermögensteilen entspannt angehen, was der Qualität der geplanten Vermögensübertragung sehr zugute kommen kann.
Erbrecht und weiteres Vorgehen
Nachdem wir die verschiedenen Facetten des Erbrechts beleuchtet und die Bedeutung einer durchdachten Erbschaftsplanung betrachtet haben, steht nun die Frage im Raum: Wie geht es weiter?
Der beste nächste Schritt ist eine persönliche Beratung. Ich lade Sie herzlich ein, mich zu kontaktieren, damit wir gemeinsam Ihre individuelle Situation besprechen können.
Erbrecht ist vielschichtig und persönlich – genau wie Ihr Leben. Jeder Fall birgt seine eigenen Herausforderungen und Chancen. Vielleicht möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen verteilt wird, oder Sie haben spezielle Fragen zur steuerlichen Optimierung Ihres Erbes. Vielleicht stehen Sie auch vor der Aufgabe, einen Nachlass zu verwalten, und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen.
In einer persönlichen Beratung können wir all diese Punkte detailliert besprechen. Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind. Dabei setze ich auf eine Kombination aus fachlicher Expertise und menschlicher Empathie. Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur juristische Unterstützung zu bieten, sondern auch ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, in dem Sie sich verstanden und sicher fühlen.
Ihre Erbschaftsplanung ist eine Investition in die Zukunft – eine Möglichkeit, für Ihre Liebsten vorzusorgen und gleichzeitig Ihre eigenen Wünsche zu verwirklichen. Lassen Sie uns diese wichtige Aufgabe gemeinsam angehen. Kontaktieren Sie mich, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gemeinsam können wir einen Plan entwickeln, der Ihnen Frieden und Sicherheit gibt und sicherstellt, dass Ihr Erbe in besten Händen ist.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf diesem Weg zu begleiten.
Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100