Familienvermögen

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Familienvermögen ist das von der Familie gehaltene Vermögen, in welcher Rechtsform auch immer. Es kennzeichnet sich durch eine hohe Identifikation der Familie mit dem Vermögen, das mit einem „Unternehmer-Gen“ und Tatkraft neu aufgebaut wurde und/ oder aus vorigen Generationen stammt.

Typisch ist, dass Familienmitglieder mehrerer Generationen zusammenarbeiten. Die aufgebauten Werte sind so individuell wie die Familien und ihre Betriebe aus den verschiedenen Sektoren (Industrie, Handwerk, Dienstleistung, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau). Neben Mietshäusern und Ferienhäusern gibt es Spezialimmobilien aller Art (Industrie, Werkstatt, Gastwirtschaft, Hof/Gut der Landwirtschaft, Schloss, Burg, Hotel, Pension, Event-Immobilie, Mühle, Arztpraxis, Pflegeheim, Sportanlage, Kanzlei, Ca-fé, Kunstgalerie), die rechtliche Besonderheiten aufweisen, wie auch der Bereich der erneuerbaren Energien (Windpark, Solarpark, Wasserkraftwerk, Biogasanlage, Biolandwirtschaft)

Es ist eine erhebliche tatsächliche und rechtliche Herausforderung, Familienvermögen zu erhalten, Gefahren und Risiken abzuwehren und in die nächste Generation zu übertragen.

Familienvermögen und ihre Rechtsformen

Von wesentlicher Bedeutung ist die Rechtsform, das „Kleid“, in dem das Familienvermögen „eingekleidet“ wird. Die Rechtsform lässt sich unter rechtlichen und steuerlichen Gesichts-punkten optimieren, und bedarf spätestens dann erhöhter Aufmerksamkeit, wenn sich der Zeitpunkt des Übergangs auf die nächste Generation nähert. Die Rechtsform kann den Übergang erleichtern oder erschweren, auch können sich Vorteile ergeben bei der Begren-zung der Haftung und Vorsorge vor Gläubigerzugriff („Asset protection“), auch weisen die Rechtsformen Unterschiede in ihrem steuerlichen Regime auf. Ggf. können auch sozial-rechtliche Fragen eine Rolle spielen, etwa wenn das Sozialamt den Regress vornehmen möchte für erbrachte Leistungen.

Eine bedeutende Rolle spielt, welche Werte vorhanden sind und nach welchen Methoden diese bewertet werden können. Für die optimale Gestaltung spielt auch der Blick auf mögliche Steuerlasten eine Rolle, die man bei langfristiger, umsichtiger Planung oft positiv beeinflussen kann. Selbst nach einem Erbfall sind manchmal noch Schritte möglich, um auch steuerliche Fragen noch einmal neu zu beantworten. Neben der laufenden Ertragsteuer und der Transaktionssteuer (u.a. Grund-erwerbsteuer) gibt es vor allem Unterschiede bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer insbesondere bei den Freibeträgen und Steuersätzen. Gerade für Schenkung- und Erbschaftsteuer ist erfahrungsgemäß eine frühzeitige Planung schon weit vor dem Datum der geplanten Übertragung/Vererbung zur Erhaltung des Familienvermögens geboten oder interessant, um unnötig hohe finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Der Schutz des Familienvermögens vor der Inanspruchnahme durch unberechtigte Forderungen /Haftung kann ein Motiv sein, um das Vermögen nicht als Einzelfirma zu führen (wie oft der Fall), sondern in eine neue Rechtsform überzuleiten. Eine sorgfältige Planung, in enger Abstimmung mit Ihren persönlichen Wünschen und individuellen Verhältnissen, ist von besonderer Bedeutung.

Sichern und mehren Sie Ihr Familienvermögen effektiv. Entdecken Sie maßgeschneiderte Lösungen abgestimmt auf Ihre Wünsche und Ziele. Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Familienvermögen gestalten

Familienvermögen bauen sich oft über Jahre und Jahrzehnte auf, mit dem Ergebnis, dass sich gerade große Vermögen häufig aus sehr unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen – Immobilien, Aktienvermögen, Barvermögen, Unternehmensbeteiligungen und ggf. Kunstgegenstände etc. Das Vermögen arbeitet still vor sich hin und erzielt Rendite – aber ungesteuert, unter Umständen eher kleinteilig und aufwendig in der Verwaltung.

Insofern ist es häufig sinnvoll, einem solchen Familienvermögen Struktur zu geben – all das mit dem Ziel, das Vermögen effizient verwaltbar zu gestalten, Steuern zu sparen, Erträge zu verbessern, ggfs. Haftungsrisiken zu minimieren und Ertragsausschüttungen einfacher, transparenter und „gerechter“ zu gestalten.

Die Möglichkeiten dafür sind von der konkreten Zusammensetzung des Vermögens abhängig, u.a. ist die familiäre Situation (Kinder, Enkel, keine Enkel etc.) maßgeblich bei der Auswahl der optimalen Gestaltungsmöglichkeiten. Außerdem ist auch auf lange Sicht zu berücksichtigen, ob und inwieweit Nachfolgeregelungen beim Generationenwechsel bedacht werden sollen.

Dann kommen u.a. folgende Möglichkeiten bzw. Instrumente für die aktive Gestaltung eines Familienvermögens in Betracht:

  • Umstrukturierungen / Umwandlungen aktueller Vermögensbestandteile (Verkauf von Immobilien, Aktien, Unternehmensanteilen und Neukauf etc.)
  • Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten / vorweggenommene Erbfolge mit Schenkungen zu Lebzeiten (ggf. mit Wohnrechten, Leibrenten etc.)
  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, nachträglichen Eheverträgen (oder deren Auflösung) etc.

Neben diesen Gestaltungsmöglichkeiten, die keine besonderen organisatorischen Hürden mit sich bringen, kann es vor allem bei großen Vermögen auch möglich und ggf. sinnvoll sein, der Vermögensgestaltung einen formellen Rahmen zu geben. Denkbar ist dann z.B. die Gründung einer

  • Stiftung oder einer
  • Familiengesellschaft bzw. eines „Familienpools“ (s.u.).

Sie benötigen Rat und Unterstützung bei der Gestaltung Ihres Vermögens? Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Familienvermögen über mehrere Generationen

Das Familienvermögen kann auf verschiedene Weise auf die nächste Generation -bzw. ausnahmsweise familienfremde Personen- übergeleitet werden, schon zu Lebzeiten oder erst mit dem Erbfall, auch ein stufenweiser Übergang ist möglich etwa unter Vorbehalt von Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, wobei auch für Ausnahmefälle an Rückforderungsrechte zu denken ist, sowie bei der Vererbung das zur Verfügung stehenden Instrumentarium z.B. Vermächtnis bzw. Fragen des internationalen Rechts.
Begleitend kann es sinnvoll sein, Eheverträge, Gesellschaftsverträge und Inhalte von Testamenten an die Ziele anzupassen bzw. diese auch vorab rechtlich und steuerlich zu überprüfen, ob diese noch zeitgemäß sind oder angepasst werden sollten.
Zu diesen Aspekten berate ich Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Möglichkeiten und Lösungen und stehe für eine vertrauensvolle Diskussion und Rücksprache zur Verfügung. Sofern nötig können weitere Fachleute (Wert-Gutachter etc.) beigezogen werden, damit die Dinge umfassend aus verschiedenen Blickwinkeln geklärt werden können.

Sichern und mehren Sie Ihr Familienvermögen effektiv. Entdecken Sie maßgeschneiderte Lösungen abgestimmt auf Ihre Wünsche und Ziele. Ich biete Ihnen professionelle Beratung und rechtliche Unterstützung rund um das Thema Familienvermögen. Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Familienpool bzw. Familien­gesellschaften

Ein Familienpool oder eine Familiengesellschaft ist in der Regel sinnvoll, wenn es darum geht, (sehr) große Vermögen optimiert zu gestalten und die Vermögensnachfolge innerhalb der Familie zu sichern bzw. individuell zu gestalten.

Denn die klassischen Methoden der Vermögensübertragung – siehe zuvor – sind für kleinere, einfacher strukturierte Vermögen geeignet. Bei einer komplexen Zusammensetzung des Familienvermögens hingegen bietet die Gründung einer Familiengesellschaft die Möglichkeit, z.B. Steuerfreibeträge exakt zu nutzen, und bietet Schutz vor Zugriff auf das Familienvermögen von geschiedenen Schwiegerkindern bzw. anderen Gläubigern von Familienmitgliedern. Nicht zuletzt kann die Gründung eines Familienpools erhebliches Einsparpotenzial im Hinblick auf Erbschaftsteuer und Einkommensteuer bieten.

Geht es um die Gründung eines Familienpools bzw. einer Familiengesellschaft, kommt – je nach konkreten Haftungsrisiken – sowohl die Gründung einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) als auch einer Personengesellschaft in Betracht (GbR, KG, GmbH & Co. KG).

Die Gründung eines Familienpools geschieht, indem der/die Inhaber(in) des Vermögens Vermögenswerte in die eigens für den Familienpool gegründete Gesellschaft einbringt. Familienmitglieder erhalten in der Folge Gesellschaftsanteile im Wege einer Schenkung. Anders als z.B. bei Vermögensübertragungen außerhalb eines Familienpools hat der „Schenker“ hier allerdings die Möglichkeit, dauerhaft weiter Einfluss darauf zu nehmen, was mit dem Vermögen passiert:

Mit entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag kann der Schenker je nach Einzelfall in gewissem Umfang z.B. weiterhin an der Gesellschaft beteiligt bleiben und gewisse Kontrollrechte ausüben. Auch ist es denkbar, im Gesellschaftsvertrag Regelungen aufzunehmen, die bei Heirat die Verpflichtung vorsehen, einen Ehevertrag abzuschließen, um den Zugriff von Schwiegerkindern im Falle einer Scheidung auszuschließen oder in zu definierendem Umfang die Rückforderung von Übertragungen vorzusehen.

Ergänzt werden die gesellschaftsvertraglichen Regelungen bei Bedarf von entsprechenden testamentarischen Verfügungen bzw. Eheverträgen und Vollmachten (Vorsorge).

Sie haben Fragen zum Thema Familienpool oder benötigen Unterstützung bei der Gründung einer Familiengesellschaft? Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100

Themen, Infos und Tipps zum Familienvermögen

  1. Was ist ein Familienvermögen?
  2. Was umfasst ein Familienvermögen?
  3. Familienvermögen und Rechtsform
  4. Ihr Familienvermögen optimal gestalten
  5. Familienvermögen für kommende Generationen sichern
  6. Ihr Familienvermögen vertraglich richtig absichern
  7. Meine Beratungsleistung für Sie

 1.) Was ist ein Familienvermögen?

Familienvermögen ist das von der Familie gehaltene Vermögen, in welcher Rechtsform auch immer. Es kennzeichnet sich durch eine hohe Identifikation der Familie mit dem Vermögen, das mit einem „Unternehmer-Gen“ und Tatkraft neu aufgebaut wurde und/ oder aus vorigen Generationen stammt.

Typisch ist, dass Familienmitglieder mehrerer Generationen zusammenarbeiten.

Für viele Familien ist das Familienvermögen nicht nur eine finanzielle Ressource, sondern auch ein Symbol für den Zusammenhalt, die Geschichte und die Werte der Familie. Es soll zudem nicht nur der aktuellen Generation zur Verfügung stehen, sondern auch zukünftige Generationen finanziell absichern.

Die Struktur und Zusammensetzung eines Familienvermögens können variieren. Ein Familienvermögen kann beispielsweise aus einem erfolgreichen Familienunternehmen bestehen, das über Generationen hinweg geführt wird, oder auch aus einem Portfolio von Anlagegütern und Immobilien.

Die richtige Verwaltung und Planung des Familienvermögens ist von entscheidender Bedeutung, um langfristige Stabilität, Wachstum und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Hierfür sind sowohl rechtliche und steuerliche, aber auch finanzielle Strategien von Bedeutung, um das Vermögen der Familie zu schützen, einerseits zu optimieren und andererseits für zukünftige Generationen zu sichern.

 2.) Was umfasst ein Familienvermögen?

Die aufgebauten Werte sind so individuell wie die Familien und ihre Betriebe aus den verschiedenen Sektoren (Industrie, Handwerk, Dienstleistung, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau). Neben Mietshäusern und Ferienhäusern gehören zum Familienvermögen auch Spezialimmobilien aller Art (Industrie, Werkstatt, Gastwirtschaft, Hof/Gut der Landwirtschaft, Schloss, Burg, Hotel, Pension, Event-Immobilie, Mühle, Arztpraxis, Pflegeheim, Sportanlage, Kanzlei, Café, Kunstgalerie), die rechtliche Besonderheiten aufweisen, wie  auch der Bereich der erneuerbaren Energien (Windpark, Solarpark, Wasserkraftwerk, Biogasanlage, Biolandwirtschaft). Es ist eine erhebliche tatsächliche und rechtliche Herausforderung, Familienvermögen zu erhalten, Gefahren und Risiken abzuwehren und in die nächste Generation zu übertragen.

3.) Familienvermögen und Rechtsform

Von wesentlicher Bedeutung ist die Rechtsform, das „Kleid“, in dem das Familienvermögen „eingekleidet“ wird. Die Rechtsform lässt sich unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten optimieren und bedarf spätestens dann erhöhter Aufmerksamkeit, wenn sich der Zeitpunkt des Übergangs auf die nächste Generation nähert. Die Rechtsform kann den Übergang erleichtern oder erschweren, auch können sich Vorteile ergeben bei der Begrenzung der Haftung und Vorsorge vor Gläubigerzugriff („Asset protection“), auch weisen die Rechtsformen im Familienvermögen Unterschiede in ihrem steuerlichen Regime auf. Ggf. können auch sozialrechtliche Fragen eine Rolle spielen, etwa wenn das Sozialamt den Regress vornehmen möchte für erbrachte Leistungen.

Eine bedeutende Rolle spielt, welche Werte vorhanden sind und nach welchen Methoden diese bewertet werden können.

4.) Familienvermögen optimal gestalten

Für die optimale Gestaltung des Familienvermögens spielt auch der Blick auf mögliche Steuerlasten eine Rolle, die man bei langfristiger, umsichtiger Planung oft positiv beeinflussen kann. Selbst nach einem Erbfall sind manchmal noch Schritte möglich, um auch steuerliche Fragen noch einmal neu zu beantworten.

Neben der laufenden Ertragsteuer und der Transaktionssteuer (u.a. Grunderwerbsteuer) gibt es beim Familienvermögen vor allem Unterschiede bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer insbesondere bei den Freibeträgen und Steuersätzen. Gerade für Schenkung- und Erbschaftsteuer ist erfahrungsgemäß eine frühzeitige Planung schon weit vor dem Datum der geplanten Übertragung/Vererbung zur Erhaltung des Familienvermögens geboten oder interessant, um unnötig hohe finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Der Schutz des Familienvermögens vor der Inanspruchnahme durch unberechtigte Forderungen /Haftung kann ein Motiv sein, um das Vermögen nicht als Einzelfirma zu führen (wie oft der Fall), sondern in eine neue Rechtsform überzuleiten.

Eine sorgfältige Planung, in enger Abstimmung mit Ihren persönlichen Wünschen und individuellen Verhältnissen, ist von besonderer Bedeutung.

5.)  Familienvermögen für die kommenden Generationen sichern

Familienvermögen kann auf verschiedene Weise auf die nächste Generation -bzw. ausnahmsweise familienfremde Personen- übergeleitet werden. Schon zu Lebzeiten oder erst mit dem Erbfall.

Hierzu gehörten beispielsweise:

Erbrechtliche Planung: Durch eine professionelle Nachlassplanung können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen und Vorstellungen an Ihre Erben übergeht. Dazu gehören insbesondere die Erstellung eines Testaments, die Festlegung von Erbquoten und -bedingungen, sowie auch die Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten.

Familienstiftungen und Trusts: Die Gründung einer Familienstiftung oder eines Trusts ist eine effektive Möglichkeit, ein Familienvermögen langfristig zu verwalten und zu schützen. Diese Rechtsstrukturen ermöglichen es Ihnen, Vermögenswerte für bestimmte Zwecke wie   z. B. Bildung, Wohltätigkeit oder auch den Unterhalt Ihrer Familie zu nutzen, während sie gleichzeitig vor Gläubigern und Steuern geschützt sind.

Vermögensstrukturierung: Eine sorgfältige Strukturierung Ihres Vermögens kann dazu beitragen, Risiken zu minimieren und Steuervorteile zu nutzen. Dies kann die Gründung von Holdinggesellschaften, die Nutzung von Treuhandstrukturen oder die Umsetzung von steueroptimierten Anlagestrategien umfassen.

Kontinuierliche Überwachung und Anpassung: Das Familienvermögen sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Umstände und Gesetze angepasst werden. Eine durchgehende Überwachung ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig auf neue Entwicklungen zu reagieren und Ihre Vermögensstrategien entsprechend anzupassen.

Auch ein stufenweiser Übergang ist möglich etwa unter Vorbehalt von Nießbrauch, Wohnrecht, Leibrente, wobei auch für Ausnahmefälle an Rückforderungsrechte zu denken ist, sowie bei der Vererbung an das zur Verfügung stehenden Instrumentarium z.B. Vermächtnis bzw. Fragen des internationalen Rechts.

6.) Familienvermögen vertraglich richtig absichern

Die vertragliche Absicherung des Familienvermögens ist ein entscheidender Schritt, um dessen langfristige Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten.

Begleitend kann es daher sinnvoll sein, Eheverträge, Gesellschaftsverträge und Inhalte von Testamenten an die Ziele anzupassen bzw. diese auch vorab rechtlich und steuerlich zu überprüfen, ob diese noch zeitgemäß sind oder angepasst werden sollten.

Dies bedeutet für das Familienvermögen im Detail:

Eheverträge: Bei Vermögensübertragungen innerhalb der Familie, insbesondere bei Heirat oder Scheidung, können Eheverträge eine wichtige Rolle spielen. Durch klare Regelungen können Werte des Familienvermögens geschützt und aufgeteilt werden, um Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden.

Gesellschaftsverträge: Wenn das Familienvermögen in Unternehmen oder Gesellschaften gehalten wird, sind Gesellschaftsverträge unerlässlich. Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, sowie die entsprechende Verwaltung und Verteilung des Vermögens.

Testamente und Erbverträge: Die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags ermöglicht es Ihnen, die Verteilung Ihres Familienvermögens nach Ihrem Tod genau zu planen. Durch klare Angaben können Sie sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen und Vorstellungen an Ihre Erben übergeht.

Trusts und Treuhandvereinbarungen: Trusts und Treuhandvereinbarungen bieten Ihnen in Bezug auf Ihr Familienvermögen eine flexible Möglichkeit, Vermögenswerte für bestimmte Zwecke zu halten und zu verwalten. Diese Verträge ermöglichen es Ihnen außerdem, Ihr Vermögen vor Gläubigern und Steuern zu schützen und gleichzeitig die Kontrolle über die Vermögenswerte zu behalten.

Vereinbarungen zur Nachfolgeregelung: Bei der Übertragung von Familienunternehmen oder größeren Vermögenswerten ist es wichtig, Vereinbarungen zur Nachfolgeregelung zu treffen. Diese Vereinbarungen regeln den Übergang des Unternehmens oder Vermögens an die nächste Generation und stellen sicher, dass der Übergang reibungslos erfolgt und die Erhaltung des Familienvermögens gewährleistet ist.

7.) Meine Beratungsleistung für Sie

Zu diesen Aspekten berate ich Sie gerne zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Möglichkeiten und Lösungen und stehe für eine vertrauensvolle Diskussion und Rücksprache zur Verfügung. Sofern nötig können weitere Fachleute (Wert-Gutachter etc.) beigezogen werden, damit die Dinge umfassend aus verschiedenen Blickwinkeln geklärt werden können.

Kontaktieren Sie mich gerne in München telefonisch unter +49 89 / 28 676 100