Porträtfoto Rechtsanwalt Dr. Lars Grube - Erbrecht in München

Anwalt für Vermögens­gestaltung, Erbrecht und Vorsorge

Es ist nie zu früh, sich um seine Zukunft zu kümmern. Das gilt für persönliche Angelegenheiten genauso wie für finanzielle und rechtliche Dinge.

So ist es – vollkommen unabhängig vom eigenen Lebensalter! – sinnvoll und wichtig, das eigene Vermögen bzw. das Familienvermögen (steuerlich) sinnvoll und gerecht zu gestalten, den eigenen Nachlass aktiv und passend zum individuellen Lebensentwurf zu gestalten oder für Notfälle (Unfall, Krankheit etc.) rechtlich mit individuellen Vorsorgeerklärungen vorzusorgen.

Aus diesem Grund unterstütze ich als Rechtsanwalt in München Privatpersonen und Unternehmer oder beispielsweise Familiengesellschaften bei der Vermögensgestaltung, im Bereich Erbrecht und Vorsorge – mit mehr als 25 Jahren Erfahrung und Gespür für Ihre ganz persönliche Situation.

Vermögensgestaltung

Vermögen entwickelt sich meist über Jahrzehnte. Trägt man sich dann mit dem Gedanken, sein Vermögen oder ein Unternehmen bereits zu Lebzeiten an die „nächste Generation“ weiterzugeben, oder will man seinen Nachlass individuell gestalten, ist es häufig sinnvoll, das eigene Vermögen umzustrukturieren. Eben das ermöglicht z.B. Steuerersparnisse oder hilft, komplizierte Konstellationen in Erbengemeinschaften zu vermeiden.

Aus diesem Grund unterstütze ich Sie als Rechtsanwalt gerne bei der Gestaltung Ihres Vermögens: mit rechtlicher Expertise im Immobilienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, im Gesellschaftsrecht z.B. bei:

  • Schenkungen/lebzeitige Übertragung inkl. Fragen der Schenkung­steuer
  • Nießbrauch, Wohnrecht, Absicherung etc.
  • Günstige Vertrags­gestaltung generell
  • Erbrechtlicher Beratung (gesetzliche/gewillkürte Erbfolge)
  • Gesellschafts­verträgen

Nachlass­gestaltung / Erblasser

Das gesetzliche Erbrecht sorgt dafür, dass kein Erbfall rechtlich ungeregelt ist. Und doch wollen viele Menschen – aus nachvollziehbaren Gründen – ihren Nachlass aktiv selbst gestalten und nicht (allein) auf die Regelungen des gesetzlichen Erbrechts vertrauen.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, Ihren Nachlass vorausschauend und genau nach Ihren Wünschen und Vorstellungen zu gestalten, z.B. mit einem Testament. Gerne bin ich auch dabei behilflich, ggf. für Sie und Ihren Ehepartner, aber auch für Sie, Ihren Ehepartner und Kinder, individuell passende erbrechtliche Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.

  • erbrechtliche Beratung
  • vorweggenommene Erbfolge / lebzeitige Schenkungen
  • Prüfung vorhandener Testamente
  • Testamentsgestaltung (Ehegatten­testament etc.)
  • Erbvertrag-Gestaltung
  • Vermächtnis
  • Enterbung / Pflichtteil
  • Testaments­vollstreckung / treu­händerische Verwaltung

Erben­(gemeinschaften)

Nach einem Erbfall finden sich Erben häufig in einer neuen, ungewohnten Situation wieder: als Rechtsnachfolger der verstorbenen Person einerseits und oft zugleich in einer Erbengemeinschaft, die oft als „Zwangsgemeinschaft“ empfunden wird. In dieser Situation ist anwaltlicher Rat meist notwendig und sinnvoll.

Aus diesem Grund unterstütze ich Erben und Erben­gemeinschaften in allen Fragen des Erbrechts: ich beantworte Ihre Fragen zum Thema Erbe und Erbschaftsteuer, unterstütze im Erbschein­verfahren, verwalte die Erben­gemeinschaft treuhänderisch oder kümmere mich um deren Auflösung.

  • Erbrechtliche Beratung
  • Annahme / Ausschlagung der Erbschaft
  • (Gerichtliche) Erbstreitig­keiten
  • Pflichtteils­anspruch bei Enterbung
  • Vermächtnis­anspruch
  • Treuhänderische Verwaltung
  • Auseinander­setzung der Erben­gemeinschaft bzw. Teilung

Vorsorge

Die Begriffe Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind in aller Munde. Vielen Menschen ist jedoch nicht klar, ob und welche dieser Erklärungen man tatsächlich benötigt und welchen Inhalt diese Erklärungen entsprechend den eigenen Vorstellungen und Wünschen haben sollten.

Ich kläre Sie ausführlich darüber auf, ob und welche Erklärungen Sie und ggf. ein Ehepartner in Ihrer konkreten Situation tatsächlich benötigen, und gestalte mit Ihnen und für Sie die notwendigen Erklärungen – exakt nach Ihren ganz individuellen Wünschen und Vorstellungen.

  • Erklärungen – exakt nach Ihren ganz individuellen Wünschen und Vorstellungen.
  • Vorsorge­vollmachten
  • Betreuungs­verfügungen
  • Patienten­verfügungen
  • General­vollmachten
  • Bankvoll­machten
  • „Vorsorgemappen“

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht

Dr. Lars Grube

Porträtfoto Rechtsanwalt Dr. Lars Grube - Erbrecht in München

Rechtsanwalt Dr. Lars Grube ist Fachanwalt für Erbrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten seit vielen Jahren – mit viel praktischer Erfahrung und fundiertem Fachwissen – im Erbrecht und steht Ihnen auch zu den Themen Vermögens­gestaltung und Vorsorge mit professionellem Rat zur Verfügung.

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